AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Kurzeitmiete von Gästezimmern sowie Appartements – nachfolgend nur noch als „Zimmer“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen sind nicht gestattet.

1.3. Nichtraucherzimmer Unsere Zimmer sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten mit 50,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Tarif in Rechnung gestellt.

2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Zimmervermietung zustande. Der Zimmervermietung steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind die Zimmervermietung und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Zimmervermietung gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Zimmervermietung eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3. Die Zimmervermietung haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Zimmervermietung beschränkt.

2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate.

2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Zimmervermietung auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Die Zimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Zimmervermietung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Zimmervermietung an Dritte.

3.3. Die Preise können von der Zimmervermietung ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Zimmervermietung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.4. Rechnungen der Zimmervermietung ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 3 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Zimmervermietung ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Zimmervermietung berechtigt, Zinsen und Mahngebühren zu berechnen.

3.5. Die Zimmervermietung ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Zimmervermietung geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zimmervermietung. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Zimmervermietung oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Zimmervermietung die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.3. Der Zimmervermietung steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen:

bis 14 Tage vor Ankunft: 50%

bis 10 Tage vor Ankunft: 75%

bis 5 Tage vor Ankunft: 90%

weniger wie 5 Tage vor Ankunft: 100%

5. Rücktritt der Zimmervermietung

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Zimmervermietung gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Zimmervermietung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2. Ferner ist die Zimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Zimmervermietung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; die Zimmervermietung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Zimmervermietung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Zimmervermietung zuzurechnen ist;

5.3. Die Zimmervermietung hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Zimmervermietung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er der Zimmervermietung gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden beschrieben zu ersetzen.

6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Zimmervermietung spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Zimmervermietung über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%.

6.5. Stellt die Zimmervermietung aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verfügung, so ist die Zimmervermietung berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Haftung der Zimmervermietung

7.1. Die Zimmervermietung haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Zimmervermietung zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Zimmervermietung auftreten, wird die Zimmervermietung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Es wird keine Haftung für eingebrachte Sachen des Kunden übernommen.

7.3. Soweit dem Kunden ein KFZ/-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Zimmervermietung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Zimmervermietung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Zimmervermietung.

8. Schlußbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Zimmervermietung. Wernigerode

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Zimmervermietung.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand 01.10.2019